Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung in Frankreich (Autorité des Normes Comptables) veröffentlicht eine neue Verordnung zur Modernisierung der Jahres- und Konzernabschlüsse. Sie ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
Ziel der Modernisierung der Einzel- und Konzernabschlüsse nach French GAAP ist eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Im Fokus des Gesetzgebers ist die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Dementsprechend wurde auch der Kontenplan angepasst. Er wird in Frankeich regulatorisch vorgegeben.
Folgende Auswirkungen auf die Berichterstattung sind zu erwarten
- Die Anwendung des außerordentlichen Ergebnisses wird eingeschränkt und nur noch in Ausnahmefällen möglich: was früher im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen werden konnte, wird jetzt zwingend operatives Ergebnis.
- Die Mustervorlagen zur Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurden neu gefasst und sind entsprechend anzuwenden.
Unsere Handlungsempfehlungen
- Aktualisieren Sie den Kontenplan und passen Sie die betroffenen laufenden Buchhaltungsprozesse in der Buchhaltungssoftware an. Beachten Sie dabei beispielsweise folgende Vorgänge: Zuschüsse, Veräußerungen von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen, Verluste aus uneinbringlichen Forderungen.
- Schätzen Sie bereits jetzt den Umfang der Auswirkungen auf die externe Finanzberichterstattung ab, zum Beispiel operatives Ergebnis, Covenant Ratios
Vergessen Sie weitere mögliche Konsequenzen nicht
- Die gesetzliche Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer wird anhand eines dem operativen Ergebnis nahen Aggregats ermittelt (résultat courant) und
- die Steuer CVAE (cotisation valeur ajoutée des entreprises) wird auf der Grundlage des im Bezugszeitraum erwirtschafteten „Mehrwerts“ berechnet, der wiederum anhand von Kennzahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt wird.
Sie haben Fragen zum französischen Steuerrecht? Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten gern persönlich an!
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen!